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Kasachstan Einreisebestimmungen Besondere Zollvorschriften

Sicherheitshinweise vom: 28.01.2005

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Stand: 10. Januar 2005

Das für die Einreise nach Kasachstan erforderliche Visum kann mit einem noch mindestens sechs Monate nach Ende des Reisezeitraums gültigen Reisepass oder Kinderausweis bei den kasachischen Vertretungen in Deutschland beantragt werden.

Die Bearbeitungszeit kann zwischen einigen Tagen und Wochen liegen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit des Visums. Eine vom kasachischen Außenministerium registrierte Einladung ist seit neuestem nicht mehr in jedem Falle erforderlich. Für Visa, die bei den kasachischen Auslandsvertretungen beantragt werden, gilt, dass Visa zur einfachen Einreise bis zu 30 Tage Dauer seit dem 15. Februar 2004 auch ohne Einladung erteilt werden können. Für alle anderen Visa wird nach wie vor eine Einladung benötigt. Das Visum kann auch ohne persönliche Vorsprache auf dem Postwege beantragt werden. Es besteht die Möglichkeit, Visa bei der Ankunft am Flughafen zu erhalten, wenn die erforderliche Einladung entsprechend ausgestellt wurde: Auf der vom kasachischen Außenministerium bestätigten Einladung muss vermerkt sein, dass das Visum am Flughafen beantragt wird.

Wie das kasachische Außenministerium mitteilt, ist das Visumsverfahren für ehemalige kasachische Staatsangehörige – also insbesondere für Spätaussiedler und andere Personen, die auf die kasachische Staatsangehörigkeit verzichtet haben – erheblich vereinfacht worden.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.mfa.kz

Innerhalb der ersten drei Arbeitstage muss ein Ausländer beim zuständigen UMP (Behörde für Pass- und Visaangelegenheiten) registriert werden. Zu beachten ist hierbei, dass sich Reisende an jedem Ort Kasachstans registrieren lassen müssen. Eine Registrierung nur am Ankunftsort genügt nicht. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (Verweigerung der Ausreise, etc.). Die meisten Hotels sind berechtigt, bei Registrierungen für Ausländer behilflich zu sein (in der Regel die internationalen Hotels in Almaty sowie das "Okan Inter-Continental" in Astana). In der Regel ist jeder Besucher prinzipiell verpflichtet, sich selbst registrieren zu lassen. Dabei wird auf die Außenstelle des UMP am Flughafen Almaty verwiesen. Grundsätzlich können auch Reisebüros vor Ort (gegen eine entsprechende Gebühr) die Registrierung beim UMP übernehmen. Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen.

Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.

Auch für den Transit durch Kasachstan ist bei der zuständigen kasachischen Vertretung in Deutschland ein entsprechendes Visum zu beantragen.

Vereinzelt erteilen kasachische Auslandsvertretungen in Deutschland so genannte Businessvisa (vorwiegend für Investoren) für die Dauer von einem Jahr. Inhaber dieser besonderen Geschäftsvisa unterliegen nicht der Meldepflicht bei der zuständigen kasachischen Ausländerbehörde (UMP). Die Vorlage einer kasachischen Einladung bei Beantragung eines Businessvisums ist nur bedingt erforderlich (offenbar wird dies von Vertretung zu Vertretung unterschiedlich gehandhabt).

Bei der Visumbeantragung für Daueraufenthalte und Arbeitsgenehmigungen wird eine HIV-Negativbescheinigung verlangt (gegebenenfalls kann ein entsprechender Test in Almaty durchgeführt werden). Es wird empfohlen, eine von einem staatlich anerkannten Übersetzer in Deutschland gefertigte und von der zuständigen kasachischen Auslandsvertretung beglaubigte russische Kopie der HIV-Negativbescheinigung für die hiesige Ausländerbehörde (UMP) mitzuführen (das Original wird in der Regel von der kasachischen Konsularabteilung bei Visumsbeantragung einbehalten). Dadurch kann ein HIV-Test vor Ort, der alle drei Monate zu wiederholen ist, vermieden werden.

Der Kinderausweis darf nur von Kindern bis einschließlich des 15. Lebensjahres benutzt werden und muss für Kinder ab 7 Jahren mit einem Lichtbild versehen sein. Es wird empfohlen, ihn auch für jüngere Kinder mit Lichtbild zu versehen. Bei Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ein Lichtbild erforderlich.

Die Gebiete Shambyl ( hier: Gwardejski, Rossawel und Kulshabassy), Westkasachstan (hier: Bokejorda und Shangala), Karaganda (hier: Priosjorsk und Gulschad) und Kysylorda (hier: Karmakschy und Kasalinsk) sind zunächst bis zum Jahr 2006 nicht für Ausländer zugänglich.

Sicherheitshinweise

Stand: 28. Januar 2005

Im Grenzraum zu Usbekistan existieren islamistische Gruppierungen mit potenziell
terroristischer Ausrichtung. Es kann in Anbetracht der geographischen Nähe Kasachstans zu Operationsgebieten terroristischer Kräfte nicht völlig ausgeschlossen werden, dass diese auch Ziele in Kasachstan in ihre Strategie mit einbeziehen.

 

Quelle: Auswärtiges Amt

Toko Reisedienste übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr.