Sicherheitshinweise
vom: 28.01.2005
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Stand: 10. Januar 2005
Das für die Einreise nach Kasachstan erforderliche Visum kann
mit einem noch mindestens sechs Monate nach Ende des Reisezeitraums
gültigen Reisepass oder Kinderausweis bei den kasachischen
Vertretungen in Deutschland beantragt werden.
Die Bearbeitungszeit kann zwischen einigen Tagen und Wochen liegen,
je nach Einzelfall und Dringlichkeit des Visums. Eine vom kasachischen
Außenministerium registrierte Einladung ist seit neuestem
nicht mehr in jedem Falle erforderlich. Für Visa, die bei den
kasachischen Auslandsvertretungen beantragt werden, gilt, dass Visa
zur einfachen Einreise bis zu 30 Tage Dauer seit dem 15. Februar
2004 auch ohne Einladung erteilt werden können. Für alle
anderen Visa wird nach wie vor eine Einladung benötigt. Das
Visum kann auch ohne persönliche Vorsprache auf dem Postwege
beantragt werden. Es besteht die Möglichkeit, Visa bei der
Ankunft am Flughafen zu erhalten, wenn die erforderliche Einladung
entsprechend ausgestellt wurde: Auf der vom kasachischen Außenministerium
bestätigten Einladung muss vermerkt sein, dass das Visum am
Flughafen beantragt wird.
Wie das kasachische Außenministerium mitteilt, ist das Visumsverfahren
für ehemalige kasachische Staatsangehörige – also
insbesondere für Spätaussiedler und andere Personen, die
auf die kasachische Staatsangehörigkeit verzichtet haben –
erheblich vereinfacht worden.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.mfa.kz
Innerhalb der ersten drei Arbeitstage muss ein Ausländer beim
zuständigen UMP (Behörde für Pass- und Visaangelegenheiten)
registriert werden. Zu beachten ist hierbei, dass sich Reisende
an jedem Ort Kasachstans registrieren lassen müssen. Eine Registrierung
nur am Ankunftsort genügt nicht. Bei Nichtregistrierung drohen
hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (Verweigerung der
Ausreise, etc.). Die meisten Hotels sind berechtigt, bei Registrierungen
für Ausländer behilflich zu sein (in der Regel die internationalen
Hotels in Almaty sowie das "Okan Inter-Continental" in
Astana). In der Regel ist jeder Besucher prinzipiell verpflichtet,
sich selbst registrieren zu lassen. Dabei wird auf die Außenstelle
des UMP am Flughafen Almaty verwiesen. Grundsätzlich können
auch Reisebüros vor Ort (gegen eine entsprechende Gebühr)
die Registrierung beim UMP übernehmen. Geschäftsreisende
können sich von der einladenden Seite registrieren lassen.
Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist
ein russisches Transitvisum erforderlich.
Auch für den Transit durch Kasachstan ist bei der zuständigen
kasachischen Vertretung in Deutschland ein entsprechendes Visum
zu beantragen.
Vereinzelt erteilen kasachische Auslandsvertretungen in Deutschland
so genannte Businessvisa (vorwiegend für Investoren) für
die Dauer von einem Jahr. Inhaber dieser besonderen Geschäftsvisa
unterliegen nicht der Meldepflicht bei der zuständigen kasachischen
Ausländerbehörde (UMP). Die Vorlage einer kasachischen
Einladung bei Beantragung eines Businessvisums ist nur bedingt erforderlich
(offenbar wird dies von Vertretung zu Vertretung unterschiedlich
gehandhabt).
Bei der Visumbeantragung für Daueraufenthalte und Arbeitsgenehmigungen
wird eine HIV-Negativbescheinigung verlangt (gegebenenfalls kann
ein entsprechender Test in Almaty durchgeführt werden). Es
wird empfohlen, eine von einem staatlich anerkannten Übersetzer
in Deutschland gefertigte und von der zuständigen kasachischen
Auslandsvertretung beglaubigte russische Kopie der HIV-Negativbescheinigung
für die hiesige Ausländerbehörde (UMP) mitzuführen
(das Original wird in der Regel von der kasachischen Konsularabteilung
bei Visumsbeantragung einbehalten). Dadurch kann ein HIV-Test vor
Ort, der alle drei Monate zu wiederholen ist, vermieden werden.
Der Kinderausweis darf nur von Kindern bis einschließlich
des 15. Lebensjahres benutzt werden und muss für Kinder ab
7 Jahren mit einem Lichtbild versehen sein. Es wird empfohlen, ihn
auch für jüngere Kinder mit Lichtbild zu versehen. Bei
Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ein
Lichtbild erforderlich.
Die Gebiete Shambyl ( hier: Gwardejski, Rossawel und Kulshabassy),
Westkasachstan (hier: Bokejorda und Shangala), Karaganda (hier:
Priosjorsk und Gulschad) und Kysylorda (hier: Karmakschy und Kasalinsk)
sind zunächst bis zum Jahr 2006 nicht für Ausländer
zugänglich.
Sicherheitshinweise
Stand: 28. Januar 2005
Im Grenzraum zu Usbekistan existieren islamistische Gruppierungen
mit potenziell
terroristischer Ausrichtung. Es kann in Anbetracht der geographischen
Nähe Kasachstans zu Operationsgebieten terroristischer Kräfte
nicht völlig ausgeschlossen werden, dass diese auch Ziele in
Kasachstan in ihre Strategie mit einbeziehen.
Quelle: Auswärtiges
Amt
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und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen
keine Gewähr.
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