Einreisebestimmungen für deutsche
Staatsangehörige
Stand: 28. Juli 2004
Das für die Einreise nach Kirgisistan erforderliche Visum
kann mit Reisepass (Personalausweis ist nicht ausreichend) oder
Kinderausweis bei einer der kirgisischen Auslandsvertretungen in
Deutschland eingeholt werden. Ausnahme: Für Diplomatenpassinhaber
besteht seit dem 01.12.2000 keine Visapflicht mehr!
Für Touristenvisa mit einer Gültigkeitsdauer von bis
zu einem Monat, kann das Visum auch bei Einreise nach Kirgisistan
am Flughafen Manas und an bestimmten Grenzübergängen ausgestellt
werden. Es wird jedoch empfohlen, das kirgisische Visum vor Ausreise
bei den kirgisischen Vertretungen in Deutschland (Berlin, Bonn,
Frankfurt am Main) einzuholen, da die Konsularschalter am Flughafen
Manas und an den Außengrenzen nicht immer besetzt sind und
es daher zu größeren Verzögerungen kommen kann.
Die Vorlage einer Einladung ist weder bei der Visumsbeantragung
(Touristenvisum bis zu 3 Monaten) in Deutschland noch an den Außengrenzen
Kirgisistans oder am Flughafen erforderlich.
Das Einreisedokument muss mindestens solange wie das beantragte
kirgisische Visum gültig sein.
Für die Weiterreise nach bzw. durch Usbekistan ist stets ein
gültiges usbekisches Einreisevisum erforderlich.
Gleichfalls benötigen Reisende ein gültiges kasachisches
Visum (auch Transitvisum), wenn sie über Kasachstan nach Kirgisistan
ein- bzw. von Kirgisistan über Kasachstan ausreisen wollen.
Der deutsche Kinderausweis wird bis zum 16. Lebensjahr als Reisedokument
anerkannt. Nach kirgisischen Rechtsvorschriften ist ein Lichtbild
erforderlich.
Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist
nicht ausreichend.
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell
beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten mit russischer Übersetzung.
Reise eines Minderjährigen mit nur einem Elternteil ist problemlos.
Begleitung durch einen volljährigen Verwandten ist ausreichend.
Die polizeiliche Meldepflicht ist für Reisende deutscher Staatsangehörigkeit
abgeschafft worden
Visumsverlängerung für Touristenvisa bis zu 3 Monaten
ist grundsätzlich bei allen kirgisischen Konsularstellen (Bischkek,
Osch, Karakol, Naryn) möglich. In der Praxis sollte dies jedoch
vorzugsweise in Bischkek erfolgen.
Quelle: Auswärtiges
Amt
Toko Reisedienste übernimmt für die Aktualität
und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen
keine Gewähr. |