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Kirgisistan Einreisebestimmungen Sicherheitshinweise

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Stand: 28. Juli 2004

Das für die Einreise nach Kirgisistan erforderliche Visum kann mit Reisepass (Personalausweis ist nicht ausreichend) oder Kinderausweis bei einer der kirgisischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden. Ausnahme: Für Diplomatenpassinhaber besteht seit dem 01.12.2000 keine Visapflicht mehr!

Für Touristenvisa mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Monat, kann das Visum auch bei Einreise nach Kirgisistan am Flughafen Manas und an bestimmten Grenzübergängen ausgestellt werden. Es wird jedoch empfohlen, das kirgisische Visum vor Ausreise bei den kirgisischen Vertretungen in Deutschland (Berlin, Bonn, Frankfurt am Main) einzuholen, da die Konsularschalter am Flughafen Manas und an den Außengrenzen nicht immer besetzt sind und es daher zu größeren Verzögerungen kommen kann. Die Vorlage einer Einladung ist weder bei der Visumsbeantragung (Touristenvisum bis zu 3 Monaten) in Deutschland noch an den Außengrenzen Kirgisistans oder am Flughafen erforderlich.

Das Einreisedokument muss mindestens solange wie das beantragte kirgisische Visum gültig sein.


Für die Weiterreise nach bzw. durch Usbekistan ist stets ein gültiges usbekisches Einreisevisum erforderlich.


Gleichfalls benötigen Reisende ein gültiges kasachisches Visum (auch Transitvisum), wenn sie über Kasachstan nach Kirgisistan ein- bzw. von Kirgisistan über Kasachstan ausreisen wollen.

Der deutsche Kinderausweis wird bis zum 16. Lebensjahr als Reisedokument anerkannt. Nach kirgisischen Rechtsvorschriften ist ein Lichtbild erforderlich.


Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist nicht ausreichend.
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten mit russischer Übersetzung. Reise eines Minderjährigen mit nur einem Elternteil ist problemlos. Begleitung durch einen volljährigen Verwandten ist ausreichend.

Die polizeiliche Meldepflicht ist für Reisende deutscher Staatsangehörigkeit abgeschafft worden

Visumsverlängerung für Touristenvisa bis zu 3 Monaten ist grundsätzlich bei allen kirgisischen Konsularstellen (Bischkek, Osch, Karakol, Naryn) möglich. In der Praxis sollte dies jedoch vorzugsweise in Bischkek erfolgen.


Quelle: Auswärtiges Amt

Toko Reisedienste übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr.