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Ukraine Einreisebestimmungen Besondere Zollvorschriften

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Stand: 5. November 2003

Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumspflicht. Außer für kurze touristische Aufenthalte können Visa nicht bei der Einreise erteilt werden. Sie müssen vorab bei den zuständigen ukrainischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden.
Hierfür ist eine Frist von mehreren Wochen anzusetzen. Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin (Tel: 030/28 88 70; Fax: 030/28 88 7-1 63).

Touristenvisa: Für touristische Aufenthalte von bis zu acht Tagen (sieben Übernachtungen) Dauer kann derzeit ein Visum bei der Einreise erworben werden, wenn diese über die Flughäfen in Odessa und Simferopol oder über den Seehafen in Odessa erfolgt. Für die Erteilung wird eine ungefähr 30 EURO entsprechende Gebühr erhoben, es werden zwei Paßfotos benötigt. Touristen müssen bei der Einreise die Bestätigung eines offiziell anerkannten Reisebüros vorlegen, dass für die Dauer des Aufenthaltes Hotelunterkünfte gebucht und bezahlt sind. Es besteht die Möglichkeit, durch Vermittlung ansässiger Agenturen diese Buchungen unmittelbar bei Ankunft vorzunehmen.

Die bisherige zusätzliche Registrierungspflicht für Ausländer bei der zuständigen Behörde "Ovir" nach der Einreise wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2001 aufgehoben. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es Rechtsvorschriften gibt, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muß nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden. Fälle, in denen dies verlangt wurde, sind dem Auswärtigen Amt nicht bekannt.

Bei der Einreise in die Ukraine besteht grundsätzlich die Verpflichtung, auch bei bestehendem international gültigem Krankenversicherungsschutz, eine ukrainische Krankenversicherungspolice für die Aufenthaltszeit abzuschließen. Die Police kann in Deutschland derzeit bei

- AXA Service Center Böhm, Hansastraße 73, 81373 München, Tel.: 089/5126 2305.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 6.- EUR. Ein Versicherungsschutz einschließlich Evakuierung im medizinischen Notfall per Rettungsflug für die Dauer des Aufenthaltes sollte in jedem Fall bestehen.

Autoreisende: Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem PKW an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Eine schnellere Abfertigung wird häufig von der Zahlung eines Geldbetrages abhängig gemacht. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, ist Autoreisenden zu empfehlen, dass der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehört; andernfalls sollte eine Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mitgeführt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird

Quelle: Auswärtiges Amt

Toko Reisedienste übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr.