Einreisebestimmungen für deutsche
Staatsangehörige
Stand: 5. November 2003
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumspflicht.
Außer für kurze touristische Aufenthalte können
Visa nicht bei der Einreise erteilt werden. Sie müssen vorab
bei den zuständigen ukrainischen Auslandsvertretungen in Deutschland
eingeholt werden.
Hierfür ist eine Frist von mehreren Wochen anzusetzen. Über
die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung
der ukrainischen Botschaft in Berlin (Tel: 030/28 88 70; Fax: 030/28
88 7-1 63).
Touristenvisa: Für touristische Aufenthalte von bis zu acht
Tagen (sieben Übernachtungen) Dauer kann derzeit ein Visum
bei der Einreise erworben werden, wenn diese über die Flughäfen
in Odessa und Simferopol oder über den Seehafen in Odessa erfolgt.
Für die Erteilung wird eine ungefähr 30 EURO entsprechende
Gebühr erhoben, es werden zwei Paßfotos benötigt.
Touristen müssen bei der Einreise die Bestätigung eines
offiziell anerkannten Reisebüros vorlegen, dass für die
Dauer des Aufenthaltes Hotelunterkünfte gebucht und bezahlt
sind. Es besteht die Möglichkeit, durch Vermittlung ansässiger
Agenturen diese Buchungen unmittelbar bei Ankunft vorzunehmen.
Die bisherige zusätzliche Registrierungspflicht für Ausländer
bei der zuständigen Behörde "Ovir" nach der
Einreise wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2001 aufgehoben. Vorsorglich
wird darauf hingewiesen, dass es Rechtsvorschriften gibt, nach denen
Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten
und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen
HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen
lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muß nach diesen
Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden. Fälle, in
denen dies verlangt wurde, sind dem Auswärtigen Amt nicht bekannt.
Bei der Einreise in die Ukraine besteht grundsätzlich die
Verpflichtung, auch bei bestehendem international gültigem
Krankenversicherungsschutz, eine ukrainische Krankenversicherungspolice
für die Aufenthaltszeit abzuschließen. Die Police kann
in Deutschland derzeit bei
- AXA Service Center Böhm, Hansastraße 73, 81373 München,
Tel.: 089/5126 2305.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 6.- EUR. Ein Versicherungsschutz
einschließlich Evakuierung im medizinischen Notfall per Rettungsflug
für die Dauer des Aufenthaltes sollte in jedem Fall bestehen.
Autoreisende: Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei
der Einreise mit dem PKW an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen
Wartezeiten zu rechnen ist. Eine schnellere Abfertigung wird häufig
von der Zahlung eines Geldbetrages abhängig gemacht. Als Nachweis
dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes
Fahrzeug handelt, ist Autoreisenden zu empfehlen, dass der im Fahrzeugschein
eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehört; andernfalls
sollte eine Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mitgeführt
werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können
sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt
hiervon vorher unterrichtet wird
Quelle: Auswärtiges
Amt
Toko Reisedienste übernimmt für die Aktualität
und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen
keine Gewähr.
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