Einreisebestimmungen für deutsche
Staatsangehörige
Stand: 9. Oktober 2003
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise ein
gültiges Visum, das vor Reiseantritt bei einer weißrussischen
Auslandsvertretung zu beantragen ist. Dies gilt seit 01.05.2000
auch für Transitreisende. Ausländer benötigen damit
im Falle einer Durchreise durch Weißrussland ein Transitvisum,
auch wenn sie über ein Visum eines anderen GUS-Mitgliedsstaates
verfügen. Das Transitvisum muss ebenfalls vor Einreise bei
einer weißrussischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Am Flughafen in Minsk kann ein Ad hoc-Visum erteilt werden, wenn
eine vom Ausreiseamt (OWIR) genehmigte Einladung im Original vorliegt.
Seit 01.10.2000 besteht für Ausländer bei Reisen nach
Weißrussland Krankenversicherungspflicht. Die weißrussische
Botschaft hält ein ausführliches Merkblatt zur Visabeantragung
sowie eine Liste mit akzeptierten Versicherungsunternehmen bereit.
Die Pflichtkrankenversicherung kann auch bei Einreise an den Grenzübergängen
über eine lizenzierte weißrussische Versicherungsgesellschaft
abgeschlossen werden. Der Versicherungsbeitrag beläuft sich
auf ca. 0,5 US-Dollar pro Aufenthaltstag. Bei der Ausreise aus Weißrussland
mit dem PKW nach Polen kann es zu sehr langen Wartezeiten an der
Grenze kommen. "Schleuser" beschleunigen gegen Bezahlung
den Grenzübertritt und erschweren ihn für Reisende, die
nicht zahlungsbereit sind. Bei Problemen an der Grenze kann man
unter einer zentralen Beschwerdenummer bei den weißrussischen
Grenztruppen in Minsk anrufen (00375-172 2162281, russischsprachig).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können
sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt
hiervon vorher unterrichtet wird. Detaillierte Auskünfte zu
den jeweils geltenden Ein- und Ausreisebestimmungen erteilt die
weißrussische Botschaft in Berlin (Am Treptower Park 32, 12435
Berlin, Tel.: 030-536 35 90, Fax: 53 63 59 23 / 24) oder die Außenstelle
der Botschaft in Bonn (Fritz-Schäffer-Str. 20, 53113 Bonn,
Tel.: 0228-20 1130, Fax: 0228-20 113-19)
Registrierung
Von allen Ausländern und Staatenlosen, die sich länger
als drei Tage in Weißrussland aufhalten, wird eine Registrierung
bei der Ausländerbehörde verlangt. Normalerweise wird
die Registrierung von dem Hotel, in dem der Reisende untergebracht
ist, vorgenommen. Bei Privatunterkunft muss jeder Reisende die Registrierung
selbst vornehmen. Hierzu werden benötigt:
2 Passbilder
1 Kopie der wichtigsten Seiten des Reisepasses und des Visums
1 Antrag der einladenden Organisation mit Stempel und Unterschrift
2 bei der Ausländerbehörde auszufüllende Formulare
(nur auf russisch erhältlich)
Bankbescheinigung über die Einzahlung der zu entrichtenden
Gebühr
Die Registrierung kann üblicherweise innerhalb eines Tages
erledigt werden.
Quelle: Auswärtiges
Amt
Toko Reisedienste übernimmt für die Aktualität
und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen
keine Gewähr.
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