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Weißrussland Einreisebestimmungen Besondere Zollvorschriften

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Stand: 9. Oktober 2003

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise ein gültiges Visum, das vor Reiseantritt bei einer weißrussischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Dies gilt seit 01.05.2000 auch für Transitreisende. Ausländer benötigen damit im Falle einer Durchreise durch Weißrussland ein Transitvisum, auch wenn sie über ein Visum eines anderen GUS-Mitgliedsstaates verfügen. Das Transitvisum muss ebenfalls vor Einreise bei einer weißrussischen Auslandsvertretung beantragt werden. Am Flughafen in Minsk kann ein Ad hoc-Visum erteilt werden, wenn eine vom Ausreiseamt (OWIR) genehmigte Einladung im Original vorliegt. Seit 01.10.2000 besteht für Ausländer bei Reisen nach Weißrussland Krankenversicherungspflicht. Die weißrussische Botschaft hält ein ausführliches Merkblatt zur Visabeantragung sowie eine Liste mit akzeptierten Versicherungsunternehmen bereit. Die Pflichtkrankenversicherung kann auch bei Einreise an den Grenzübergängen über eine lizenzierte weißrussische Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Der Versicherungsbeitrag beläuft sich auf ca. 0,5 US-Dollar pro Aufenthaltstag. Bei der Ausreise aus Weißrussland mit dem PKW nach Polen kann es zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze kommen. "Schleuser" beschleunigen gegen Bezahlung den Grenzübertritt und erschweren ihn für Reisende, die nicht zahlungsbereit sind. Bei Problemen an der Grenze kann man unter einer zentralen Beschwerdenummer bei den weißrussischen Grenztruppen in Minsk anrufen (00375-172 2162281, russischsprachig).


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Detaillierte Auskünfte zu den jeweils geltenden Ein- und Ausreisebestimmungen erteilt die weißrussische Botschaft in Berlin (Am Treptower Park 32, 12435 Berlin, Tel.: 030-536 35 90, Fax: 53 63 59 23 / 24) oder die Außenstelle der Botschaft in Bonn (Fritz-Schäffer-Str. 20, 53113 Bonn, Tel.: 0228-20 1130, Fax: 0228-20 113-19)

Registrierung

Von allen Ausländern und Staatenlosen, die sich länger als drei Tage in Weißrussland aufhalten, wird eine Registrierung bei der Ausländerbehörde verlangt. Normalerweise wird die Registrierung von dem Hotel, in dem der Reisende untergebracht ist, vorgenommen. Bei Privatunterkunft muss jeder Reisende die Registrierung selbst vornehmen. Hierzu werden benötigt:

2 Passbilder
1 Kopie der wichtigsten Seiten des Reisepasses und des Visums
1 Antrag der einladenden Organisation mit Stempel und Unterschrift
2 bei der Ausländerbehörde auszufüllende Formulare (nur auf russisch erhältlich)
Bankbescheinigung über die Einzahlung der zu entrichtenden Gebühr
Die Registrierung kann üblicherweise innerhalb eines Tages erledigt werden.

 

Quelle: Auswärtiges Amt

Toko Reisedienste übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr.