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Russische Föderation Einreisebestimmungen Besondere Zollvorschriften

Sicherheitshinweise vom: 02.09.2004

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht sowohl bei Ein- als auch bei Ausreise und auch bei Transitreisen z.B. nach Kasachstan. Das Visum muss vor der Einreise bei einer der beantragt und eingeholt werden. Benötigt wird ein möglichst drei Monate über die Reise hinaus gültiger Reisepass, für Kinder unter 16 Jahren ein Kinderausweis, der stets mit Lichtbild versehen sein muss, oder ein Eintrag in den Reisepass eines Elternteils.

Seit dem 10. Februar 2003 müssen sich Ausländermittels einer Migrationskarte bei der Einreise registrieren lassen. Ein Abschnitt der Karte verbleibt bei den Grenzbehörden, der andere Teil bleibt nach Abstempelung im Pass des Reisenden und muss beim Verlassen des Landes wieder abgegeben werden.

Für Deutsche besteht bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht. Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden.
Weitere Informationen zum Visumverfahren können Sie der Homepage der russischen Botschaft unter www.russische-botschaft.de entnehmen.

Im Frühjahr 2002 wurde ein vereinfachtes Visaverfahren für Kurzzeitbesuche eingeführt.(Beantragung bei ausgewählten Reisebüros, Erteilung des Visums an ausgewählten Grenzübergängen bei der Einreise). Das Verfahren bietet jedoch keine nennenswerten Vorteile gegenüber der Visumbeantragung bei einer russischen Auslandsvertretung und wird daher nicht empfohlen.

Es besteht Registrierungspflicht nach der Einreise. Die Registrierung muss über den russischen Partner des deutschen Reisebüros erfolgen, welches das Visum beschafft hat. Eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nicht möglich ( z.B. abgelaufenes Touristenvisum, oder Passverlust). Dies bedeutet bei Pass- und Visaverlust während der Reise, dass nicht nur ein Passersatz, sondern auch ein neues russisches Visum bei den örtlichen russischen Pass- und Visadiensten beantragt werden muß.

Visa-Verlängerungen sind in der Regel nicht möglich. Bei Vorliegen besonderer Gründe (z.B. eigene Erkrankung ) muß eine notwendige Verlängerung rechtzeitig beim russischen Partner des deutschen Reisebüros vor Ort beantragt werden.

In der RF gibt es nach wie vor für Ausländer gesperrte Städte und Gebiete und in regionaler Zuständigkeit gesperrte Bereiche, die nicht abschließend veröffentlicht sind. Die zuständige Stelle, durch die die Registrierung erfolgen muss (z.B. Hotel oder OWIR), erteilt Auskunft über die örtlichen Sperrgebiete. Sofern vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort aus eine mehrtägige Reise/Ausflug geplant ist, muß eine entsprechende Abmeldung bei der Registrierungsstelle erfolgen.

 

 

Sicherheitshinweise für die Russische Föderation, einschließlich Tschetschenien und Russischer Kaukasus


Wie verschiedene Anschläge in Moskau und im südlichen Russland in jüngster Zeit
gezeigt haben, kann es jederzeit, auch außerhalb der russischen Kaukasusregion, zu
Attentaten kommen. Daher wird besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht empfohlen,
insbesondere bei größeren Menschenansammlungen und bei der Benutzung öffentlicher
Verkehrsmittel.


Aufgrund von kriegerischen Gefechten, Entführungsfällen und Gewaltkriminalität wird
vor Reisen in Teile des Russischen Kaukasus gewarnt. Reisen nach Tschetschenien, wo ein
Guerillakrieg andauert, sind nicht durchführbar. Von Reisen nach Dagestan, Inguschetien
und Nordossetien wird abgeraten.

Durch Entführungen sind in besonderem Maße Ausländer gefährdet, einschließlich
Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen. In Dagestan sind wiederholt bei
Bombenanschlägen Menschen ums Leben gekommen. Personen, die trotz der hohen Risiken in
diese Region reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten
Hilfemöglichkeiten der Botschaft Moskau und des Auswärtigen Amts rechnen. Kurzfristig
verfügte Beschränkungen der Reisefreiheit für Ausländer sind nicht auszuschließen.

Die Grenzübergänge nach Aserbaidschan (Samur) und Georgien (Kasbegi;
Sotschi/Adler nach Abchasien) sind für Ausländer ohne Sondergenehmigung nicht
passierbar.

erschienen: Donnerstag 02.09.04

 


Quelle: Auswärtiges Amt

Toko Reisedienste übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr.