Sicherheitshinweise vom: 02.09.2004
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht sowohl
bei Ein- als auch bei Ausreise und auch bei Transitreisen z.B. nach
Kasachstan. Das Visum muss vor der Einreise bei einer der beantragt
und eingeholt werden. Benötigt wird ein möglichst drei
Monate über die Reise hinaus gültiger Reisepass, für
Kinder unter 16 Jahren ein Kinderausweis, der stets mit Lichtbild
versehen sein muss, oder ein Eintrag in den Reisepass eines Elternteils.
Seit dem 10. Februar 2003 müssen sich Ausländermittels
einer Migrationskarte bei der Einreise registrieren lassen. Ein
Abschnitt der Karte verbleibt bei den Grenzbehörden, der andere
Teil bleibt nach Abstempelung im Pass des Reisenden und muss beim
Verlassen des Landes wieder abgegeben werden.
Für Deutsche besteht bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht.
Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden.
Weitere Informationen zum Visumverfahren können Sie der Homepage
der russischen Botschaft unter www.russische-botschaft.de
entnehmen.
Im Frühjahr 2002 wurde ein vereinfachtes Visaverfahren für
Kurzzeitbesuche eingeführt.(Beantragung bei ausgewählten
Reisebüros, Erteilung des Visums an ausgewählten Grenzübergängen
bei der Einreise). Das Verfahren bietet jedoch keine nennenswerten
Vorteile gegenüber der Visumbeantragung bei einer russischen
Auslandsvertretung und wird daher nicht empfohlen.
Es besteht Registrierungspflicht nach der Einreise. Die Registrierung
muss über den russischen Partner des deutschen Reisebüros
erfolgen, welches das Visum beschafft hat. Eine Ausreise aus der
Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nicht möglich
( z.B. abgelaufenes Touristenvisum, oder Passverlust). Dies bedeutet
bei Pass- und Visaverlust während der Reise, dass nicht nur
ein Passersatz, sondern auch ein neues russisches Visum bei den
örtlichen russischen Pass- und Visadiensten beantragt werden
muß.
Visa-Verlängerungen sind in der Regel nicht möglich.
Bei Vorliegen besonderer Gründe (z.B. eigene Erkrankung ) muß
eine notwendige Verlängerung rechtzeitig beim russischen Partner
des deutschen Reisebüros vor Ort beantragt werden.
In der RF gibt es nach wie vor für Ausländer gesperrte
Städte und Gebiete und in regionaler Zuständigkeit gesperrte
Bereiche, die nicht abschließend veröffentlicht sind.
Die zuständige Stelle, durch die die Registrierung erfolgen
muss (z.B. Hotel oder OWIR), erteilt Auskunft über die örtlichen
Sperrgebiete. Sofern vom eigentlich geplanten und auch im Visum
genannten Aufenthaltsort aus eine mehrtägige Reise/Ausflug
geplant ist, muß eine entsprechende Abmeldung bei der Registrierungsstelle
erfolgen.
Sicherheitshinweise für die Russische
Föderation, einschließlich Tschetschenien und Russischer
Kaukasus
Wie verschiedene Anschläge in Moskau und im südlichen
Russland in jüngster Zeit
gezeigt haben, kann es jederzeit, auch außerhalb der russischen
Kaukasusregion, zu
Attentaten kommen. Daher wird besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht
empfohlen,
insbesondere bei größeren Menschenansammlungen und bei
der Benutzung öffentlicher
Verkehrsmittel.
Aufgrund von kriegerischen Gefechten, Entführungsfällen
und Gewaltkriminalität wird
vor Reisen in Teile des Russischen Kaukasus gewarnt. Reisen nach
Tschetschenien, wo ein
Guerillakrieg andauert, sind nicht durchführbar. Von Reisen
nach Dagestan, Inguschetien
und Nordossetien wird abgeraten.
Durch Entführungen sind in besonderem Maße Ausländer
gefährdet, einschließlich
Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen. In Dagestan sind
wiederholt bei
Bombenanschlägen Menschen ums Leben gekommen. Personen, die
trotz der hohen Risiken in
diese Region reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten
Hilfemöglichkeiten der Botschaft Moskau und des Auswärtigen
Amts rechnen. Kurzfristig
verfügte Beschränkungen der Reisefreiheit für Ausländer
sind nicht auszuschließen.
Die Grenzübergänge nach Aserbaidschan (Samur) und Georgien
(Kasbegi;
Sotschi/Adler nach Abchasien) sind für Ausländer ohne
Sondergenehmigung nicht
passierbar.
erschienen: Donnerstag 02.09.04
Quelle: Auswärtiges
Amt
Toko Reisedienste übernimmt für die Aktualität
und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen
keine Gewähr.
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