Hinsichtlich der Ein- bzw.
Ausfuhr von Devisen ist Folgendes zu beachten:
Die russischen Devisenvorschriften werden zum 15.März 2003
vereinfacht. Ab diesem Stichtag müssen lediglich Beträge
ab einer Höhe von 10.000,- USD bei der Einreise deklariert
werden(lückenloses Ausfüllen des Zoll-Anmeldeformulars,
Benutzung des roten Zollkorridors, Siegelung des Formulars durch
den Zoll). Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann jeweils
der grüne Zollkorridor benutzt werden. Bei der Ausreise können
Devisen im Wert von bis zu 3.000,- USD frei ausgeführt werden.
Liegt der auszuführende Betrag zwischen 3.000,- und 10.000,-
USD, reicht eine einfache Deklarierung beim Zoll aus (Benutzung
des roten Zollkorridors). Lediglich bei Beträgen über
10.000,- USD ist zusätzlich zur Deklarierung die vorherige
Einfuhr des Betrages mittels gesiegelter Zolldeklaration oder Überweisungsbescheinigung
einer Bank nachzuweisen. Devisenschmuggel (nichtdeklarierte Ausfuhr
von Devisen) bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des
Devisenbetrages und einer Geldstrafe zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft
führen.
Es wird geraten, Bargeld in kleiner Stückelung (Dollar oder
Euro) mitzunehmen und nach und nach kleinere Beträge (Wechselkursschwankungen)
zu tauschen. Geld sollte nur in zugelassenen Banken oder Wechselstuben
getauscht werden.
Die Bargeldbeschaffung mit Kreditkarten (VISA, EURO, MASTER), Reiseschecks
(American Express, VISA, EURO, MASTER) und durch Überweisungen
ist möglich. Die Beträge werden in zahlreichen Bankfilialen
auch in Devisen (USD oder Euro) ausgezahlt. In Moskau existieren
zur Zeit ausreichend Geldautomaten, an denen pro Transaktion maximal
4000 Rubel, dies allerdings auch mehrmals täglich, abgehoben
werden können. In der Vergangenheit ist es zu Fällen von
Missbrauch von EC-Karten und Kreditkarten gekommen: mehrere russische
Geldautomaten wurden offensichtlich derart manipuliert, dass bei
der Bargeldabhebung die Geheimnummer und die Datensätze "kopiert"
und dann unberechtigt Bargeld-Abhebungen zu Lasten des jeweiligen
deutschen Kartenkontos getätigt wurden. Beim Einsatz der Karte
am Geldautomaten sollte auf Veränderungen bzw. Manipulationen
an der Eingabetastatur und am Einzugsmechanismus sowie auf unbeobachtete
Eingabe der Geheimnummer geachtet werden.
stand 10.07.2003
Quelle: Auswärtiges
Amt
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und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Bestimmungen
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