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Weißrussland Einreisebestimmungen Besondere Zollvorschriften

Stand: 9. Oktober 2003

Im August 2002 traten neue Zollbestimmungen für die Einfuhr persönlicher Gegenstände nach Weißrussland in Kraft.

Seither sind von Zollgebühren nur noch folgende Güter befreit:

  • persönliches Eigentum (ausgenommen Möbel, Fahrzeuge, Fahrzeugkarossen, landwirtschaftliche Produkte), das im Ausland erworben wurde, dessen Wert nicht über 1.000 US-D liegt und dessen Gewicht nicht mehr als 50 Kilo beträgt. Entscheidende Neuerung ist die Festlegung einer Gewichtsobergrenze (bislang gab es nur eine Begrenzung des Zollwertes).

  • landwirtschaftliche Produkte, deren Gewicht nicht höher ist als 10 kg pro Person (bislang 50 kg).

Waren, die ihrer Bestimmung nach nicht zum persönlichen Eigentum gezählt werden (d.h. alles oberhalb der Freigrenze von 50 kg), mit einem Zollwert von unter 10.000 US-D und einem Gewicht von unter 200 kg, werden wie folgt verzollt:

  • 30% des Zollwertes, jedoch mindestens 2 Euro pro 1 kg Gesamtgewicht bei Einfuhr durch den Eigentümer als begleitetes Gepäck,
  • 50% des Zollwertes, jedoch mindestens 4 Euro pro 1 kg Gesamtgewicht bei Einfuhr als unbegleitetes Gepäck.

Die Gewichtsobergrenze für persönliches Gepäck bei Einreise gilt unabhängig davon, mit welchem Transportmittel der Reisende in Belarus eintrifft. Bei der Einreise am Flughafen wird das Gepäck gewogen und bei Überschreiten des 50 kg- Limits pro Kilogramm eine Zollgebühr von 2 Euro erhoben. Auch bei Einreise per Pkw wird an den Grenzübergängen verstärkt kontrolliert und u.a. die Einfuhr von Lebensmitteln, ergänzend zu bereits bestehenden strikten veterinärmedizinischen Regeln und Hygienevorschriften gewichtsmäßig überprüft. Bei größeren Mengen Lebensmitteln werden auch diese mit Zollgebühren belegt.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Vorschriften je nach Gutdünken des diensthabenden Zollbeamten strikt oder großzügig gehandhabt werden.

Aus gegebenem Anlass weist das Auswärtige Amt darauf hin, daß die weißrussischen Zollbehörden selbst bei kleinsten Verstößen gegen die geltenden Vorschriften sehr harte Strafen bis zur Konfiszierung der betreffenden Gegenstände unabhängig von ihrem Wert verhängen. Hierzu zählen auch die Fristen für die Wiederausfuhr, die genauestens einzuhalten sind, und die Bestimmungen über die erforderlichen Dokumente, die mit größtmöglicher Sorgfalt ausgefüllt werden sollten. Auch Fahrzeuge, Maschinen und hochwertige Konsumgüter können von Beschlagnahmen betroffen sein. Eine besonders strikte Kontrolle der Einhaltung geltender Vorschriften ist bei der vorübergehenden Einfuhr und dem Transit von Waren (insbesondere Fahrzeugen aller Art) zu beobachten. Erfahrungsgemäß wird eine vom Zoll veranlaßte Konfiszierung unmittelbar anschließend gerichtlich bestätigt. Weder das Auswärtige Amt noch die Botschaft Minsk können auf entsprechende Verfahren und Urteile Einfluss nehmen.

Besondere Vorschriften bei der Einfuhr von PKW:
Ausländer, die mit dem PKW zu touristischen Zwecken einreisen, müssen an der Grenze eine auch für Weißrussland gültige Grüne Karte ihrer Haftpflichtversicherung vorweisen. Fahren ohne eine gültige Versicherung wird mit einer Geldbuße in Höhe von 200 USD geahndet.

Soll ein Fahrzeug für längere Zeit (befristet) eingeführt werden, wird in jedem Fall der Abschluss einer weißrussischen Versicherung gefordert. Es empfiehlt sich, vor einer Reise konkrete Informationen dazu bei Automobilclubs und/oder Versicherungsgesellschaften einzuholen.

Quelle: Auswärtiges Amt

Toko Reisedienste übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Bestimmungen keine Gewähr.